I Allgemeines
II Urheberrecht
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
IV Haftung
V Nebenpflichten
VI Leistungsstörung, Ausfallhonorar
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers_in können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner_in nicht Verbraucher_in ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografins als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 2018 Fotografie Freydank